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Die Amtlichen Sportbootführerscheine

Sportboot-Führerschein-Binnen
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
- Segeln/Surfen ab 14
- Motor ab 16 Jahren
- Tauglichkeit:
  Vorlage "Ärztliches Zeugnis
 für 
Sportbootführerschein Bewerber"
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines
  gültigen Kfz-Führerscheines (oder
  Führungszeugnisses / Verzicht
  bei Minderjährigen).
Sportboot-Führerschein-See
Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS).
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Tauglichkeit: Vorlage "Ärztliches
  Zeugnis für Sportbootführerschein-  Bewerber",
- Zuverlässigkeit: Vorlage eines
  gültigen Kfz-Führerscheines
(oder Führungszeugnis/Verzicht
bei Minderjährigen).
Sportküstenschifferschein
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste).
Zulassung:
- ab 16 Jahren,
- Besitz SBF-See,
- Nachweis von 300 Seemeilen auf
  Yachten in Küstengewässern.
Sportseeschifferschein
Amtlicher empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).
Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
Zulassung:
 - ab 16 Jahren,
 - Besitz SBF-See,
 - Nachweis von 1000 Seemeilen
   auf Yachten in küstennahen 
   Seegewässern (nach Erwerb 
   SBF-See) als Wachführer oder 
   dessen Vertreter.
Bodenseeschifferpatent
Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung
Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen.
(Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.) Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit
Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A.
Für alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D
Quellen: Deutscher Segler-Verband
Gründgensstr. 18      
22309 Hamburg
Telefon: +49(0)40 - 6 32 00 9 - 0
Telefax: +49(0)40 - 6 32 00 9 - 13
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Telefon: +49(0)40 - 63 90 43-0
Telefax: +49(0)40 - 63 90 43-11
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