Nach dreijähriger Versuchsphase mit dem "Mini-Bootsführerschein" wurde die bisher befristete Regelung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum 1. Mai 2004 in dauerhaftes Recht umgesetzt - die "Binnenschifffahrts-Sportbootvermietungs- verordnung" (BinSch-SportbootVermV) wurde entsprechend geändert.
Gleichzeitig wurden auch die Möglichkeiten der Hobbykapitäne mit der "Charterbescheinigung" erweitert: So darf nun bei guten Wetterbedingungen auch der Binnensee Müritz durchfahren werden -allerdings nur in der Fahrrinne und wenn alle Personen an Bord Rettungswesten tragen.
Nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern wurden zum 1. Mai 2004 weitere Wasserflächen freigegeben. Unter anderem für Teilstrecken der Lahn und der Saale. Anders als bei der Müritz ist für die Lahn und für die Saale noch nicht sicher, ob dies auch so bleiben wird. In einer nun begonnenen weiteren dreijährigen Testphase wird erprobt, ob auch für diese Flüsse die "Charterbescheinigung" als Eignungsnachweis dauerhaft ausreichend sein kann.
Schon seit dem 1. Mai 2000 waren Bootsvermieter berechtigt, nach einer gründlichen Einweisung ihre Kunden auch ohne Sportbootführerschein Binnen aufs Wasser zu lassen. In der Regel dauerten diese Instruktionen etwa drei Stunden.
Sobald der Vermieter von den neuerworbenen Fähigkeiten des Kunden überzeugt ist, darf dieser nun ein Boot bis zu einer Länge von 15 Metern (bisher 13 Meter) und mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h führen. Bis zu 12 Personen dürfen an Bord sein. Neu ist vor allem, dass auch die Müritz überquert werden darf. Damit wurde eine dringende Forderung der Hausbootvermieter erfüllt.
Die "Charterbescheinigung" gilt allerdings nur für die jeweilige Mietdauer. Auch wenn ein Charterer noch im selben Jahr ein zweites Mal ein Hausboot mietet, muss er die Prozedur wieder von vorne anfangen.
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Binnenschifffahrtsstrassen, die mit der Charter- bescheinigung nun zeitlich unbefristet befahren werden dürfen:
Peene
von Flussskilometer 2,5 (Malchin) bis km 34,9 (Demmin) bzw. bis km 104,6 (Peenestrom) für Inhaber des Sportbootführerscheins See oder eines gleichgestellten Befähigungszeugnisses. Beschränkungen für den Kumerower See.
Müritz-Elde-Wasserstrasse
Stör-Wasserstrasse von km 0,0 (Einmündung in die MEW) bis km 44,7 (Hohen Viecheln).
Beschränkungen für den Schweriner See.
Müritz-Elde Wasserstrasse von km 0,95 (Schleuse Dörmitz) bis km 180 (Buchholz).
Beschränkungen für Plauer See und Müritz.
Müritz-Havel-Wasserstrasse
von km 0,0 bis km 31,8 mit Haupt- und Nebenstrecken.
Obere Havel-Wasserstrasse
von km 15,9 (Schleuse Zehdenick) bis 94,4 (Hafen Neustrelitz) mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken.
Dahme-Wasserstrasse
von km 10,3 bis km 26,04 mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken.
Spree-Oder-Wasserstrassse
Neuhauser Speisekanal auf gesamter Strecke. Drahendorfer Spree auf gesamter Strecke.
Saar
von km 87,6 bis zur deutsch-französischen Grenze.
(Teil-)Strecken für die probeweise Einführung der Charterbescheinigung bis
30. April 2007:
Obere Havel-Wasserstrasse
von km 43,95 (Schleuse Liebenwalde) bis km 15,9 (Schleuse Zehdenick) mit den zu diesem Abschnitt gehörenden Haupt- und Nebenstrecken.
Havel-Oder-Wasserstrasse
Finowkanal km 89,3 (Schleuse Liepe) bis km 57,37 (Zerpenschleuse).
Werbeliner Gewässer von km 4 bis km 19,8.
Rüdersdorfer Gewässer
von km 0 bis km 3,78 (Schleuse Woltersdorf) mit den zu diesem Abschnittgehörenden Haupt- und Nebenstrecken.
Spree-Oder-Wasserstrasse
Gosener Kanal auf gesamter Strecke.
Seddinsee auf gesamter Strecke.
Saale
von km 89,2 (Schleuse Trotha) bis km 115,22 (Rischmühlenschleuse).
Lahn
von km 70 bis km 137,07 (Hafen Lahnstein). |