| Sportboot-Führerschein-Binnen |
| Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). | Zulassung: - Segeln/Surfen ab 14 - Motor ab 16 Jahren - Tauglichkeit: Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein Bewerber" - Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnisses / Verzicht bei Minderjährigen). |
| Sportboot-Führerschein-See |
 | Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen (3 sm). Vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS). | Zulassung: - ab 16 Jahren, - Tauglichkeit: Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein- Bewerber", - Zuverlässigkeit: Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines (oder Führungszeugnis/Verzicht bei Minderjährigen). |
| Sportküstenschifferschein |
 | Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 sm Abstand von der Festlandküste). | Zulassung: - ab 16 Jahren, - Besitz SBF-See, - Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten in Küstengewässern. |
| Sportseeschifferschein |
 | Amtlicher empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer). Dieser Führerschein ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben. | Zulassung: - ab 16 Jahren, - Besitz SBF-See, - Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See) als Wachführer oder dessen Vertreter. |
| Bodenseeschifferpatent |
Grundlage: Bodenseeschiffahrtsordnung Geltungsbereich: Bodensee und Rhein zwischen Stein a. Rh. und der Straßenbrücke Schaffhausen. (Für die Strecke zwischen Stein a. Rh. und Schaffhausen ist eine Sonderprüfung abzulegen.) Vorgeschrieben für alle Führer ab 18 Jahren von Wasserfahrzeugen mit Motor ab 4,41 kW (6 PS) = Kategorie A. Für alle Führer ab 16 Jahren von Segelfahrzeugen mit mehr als 12 qm Segelfläche = Kategorie D |
| Quellen: | Deutscher Segler-Verband Gründgensstr. 18 22309 Hamburg Telefon: +49(0)40 - 6 32 00 9 - 0 Telefax: +49(0)40 - 6 32 00 9 - 13 | Deutscher Motoryachtverband e.V. Gründgensstraße 18 22309 Hamburg Telefon: +49(0)40 - 63 90 43-0 Telefax: +49(0)40 - 63 90 43-11 |